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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14   

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https://dejure.org/2015,35303
OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14 (https://dejure.org/2015,35303)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2015 - 7 B 17.14 (https://dejure.org/2015,35303)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 7 B 17.14 (https://dejure.org/2015,35303)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
    Eine mit nachträglicher Begründung vorgenommene Darstellung des Ergebnisses genügt dann nicht (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - juris Rn. 130).

    Ihm verbleibt allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum, was Struktur und Höhe der Besoldung angeht (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - juris Rn. 94; ständige Rechtsprechung).

    Das gilt für die Kontrolle materieller Gesetze, seien es Verordnungen oder Parlamentsgesetze (dazu BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - juris Rn. 96).

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
    Eine Systemgerechtigkeit für Besoldungsregelungen wird nur insoweit verlangt, als der Gesetzgeber nachzubessern hat, wenn ein Neuregelungsmodell sich als nicht tragfähig herausstellt oder es zu einer nicht unerheblichen Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung kommt (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - juris Rn. 185).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - juris Rn. 42).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
    c) Die Zuteilung der Dienstortstufe 11 für Nowosibirsk in der Verordnung wahrte die Vorgaben der Ermächtigungsgrundlage, wie es Art. 80 GG in Verbindung mit dem Vorbehalt des Gesetzes verlangen (siehe BVerfG, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 BvF 1/12 und 3/12 - juris Rn. 45 und hier speziell § 2 Abs. 1 BBesG).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
    Das Erfordernis eines Besoldungsgesetzes folgt zumindest aus § 2 Abs. 1 BBesG (siehe dazu auch das BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 19.06.2013 - 2 B 45.12

    Versorgung von Ruhestandsbeamten; Alimentationsprinzip; kinderbezogene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
    Wird eine Besoldungsnorm für fehlerhaft gehalten, kann nur ein Feststellungsantrag Erfolg haben (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 2 B 45.12 - juris Rn. 16; ständige Rechtsprechung).
  • VG Wiesbaden, 23.01.2013 - 3 K 89/11

    Zur Einstufung von Dienstorten zu Zonenstufen nach der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
    Angesichts der dienstortbezogenen Ermittlungen des materiellen Mehraufwands und der immateriellen Belastungen folgt aus dem Umstand, dass Moskau mit der Stufe 10 zu hoch bewertet sein könnte (und mittlerweile der Stufe 9 zugeteilt ist), nichts für die Bewertung des Dienstorts Nowosibirsk (entsprechend das VG Wiesbaden, Urteil vom 23. Januar 2013 - 3 K 89/11.WI - juris Rn. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 4 S 758/15

    Besoldungsrechtliche Zuordnung des Dienstortes eines Beamten

    Auch dann, wenn "nur" die Gesetzmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Verordnungsbestimmung in Frage steht, kann der Beamte oder Soldat wegen des besoldungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts statthafterweise keine Leistungs-, sondern nur eine Feststellungsklage erheben (im Ergebnis ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.10.2015 - OVG 7 B 17.14 -, Juris).
  • VGH Bayern, 28.03.2018 - 14 ZB 16.2354

    Wechsel der Rechtsprechung, Überprüfungsmaßstab der "evidenten Sachwidrigkeit",

    Dabei ist zunächst zu sehen, dass das klägerseits zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. April 2012 - 7 K 17.11 - (juris) durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Oktober 2015 - OVG 7 B 17.14 - (juris) geändert und die dortige Klage (entgegen dem Verwaltungsgericht) abgewiesen wurde, wobei das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 2. Dezember 2016 - 2 B 5.16 - (NVwZ-RR 2017, 385) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt hat.
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